Hallo Leute,
ich hoffe es hat jemand von Euch die Lösung parat: ich habe ein ziemlich umfangreiches Formular erstellt, das auch 2 Felder f. Dateiupload enthält. Man soll das Formular auch ausdrucken können – nur über den browser. Und da liegt mein Problem. Ich sehe zwar bei der Druckvorschau, dass ich Dateien hochgeladen habe – es wird zumindest ein Teil des Pfades angezeigt, aber der Pfad wird dann nicht ausgedruckt? Ist aber blöd, weil mit dem Ausdruck in Händen weiß man dann nie, gab’s jetzt Anhänge oder nicht?
Wie mach ich das, bzw. kann ich das input-Feld für den Dateiupload auch einfach über CSS formatieren, weigert sich bisher strikt breiter zu werden.
Danke für alle Hinweise!
LG
Daniela
Die “Impressumspflicht” des Website-Betreibers (Informationspflicht) ist im E-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt. Sie ist davon abhängig, ob das ECG auf eine Website anwendbar ist, d.h. ob es sich bei der Website um einen im weitesten Sinn kommerziellen Dienst handelt. Auch Newsletter fallen unter diese Impressumspflicht.
Darunter fallen nicht nur Websites, über die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, sondern auch solche Websites, die nur dafür werben. Es genügt dafür eine Gewinnerzielungsabsicht im weitesten Sinne.
Auch Leistungen, die vorerst unentgeltlich in Anspruch genommen werden können, bei Weiterbezug aber bezahlt werden müssen, machen eine Website zu einer kommerziellen. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Entgelt von den Benutzern bezahlt wird oder von einem Dritten, z.B. einem Sponsor. Wird der gesamte Betrieb durch Werbung finanziert, wie etwa bei Suchmaschinen, liegt jedenfalls ein kommerzieller Dienst vor.
Das “Recht auf das eigene Bild” ist im Urheberrecht als “verwandtes Schutzrecht” geregelt.
Es regelt den Schutz einer Person vor ungewollter Veröffentlichung seines eigenen Bildes. Die Veröffentlichung ist nicht grundsätzlich untersagt, sondern maßgeblich ist dabei der Zusammenhang (also Herabwürdigung einer Person durch das Bild oder negativer Kontext).
Im Zweifelsfall also immer die Zustimmung der/des Abgebildeten einholen!
Die Folgen können sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein, z.B. Unterlassung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc.
Ein Urheber kann einem Dritten sowohl eine Werknutzungsbewilligung als auch ein Werknutzungsrecht einräumen.
Eine Werknutzungsbewilligung kann sich auf alle oder auf einzelne Verwertungsarten beziehen.
Ein Werknutzungsrecht wird als ausschließliches Recht vergeben. Werknutzungsrechte sind vererblich und können veräußert werden. Nur der Inhaber eines solchen ausschließlichen Werknutzungsrechtes kann Urheberrechtsverletzungen im eigenen Namen verfolgen.
Beide Formen der Werknutzung sind wichtig für juristische Personen (also z.B. Unternehmen), da diese nicht selber Urheber sein können.
Der Gesetzgeber definiert ein Werk wie folgt:
Werke sind persönliche geistige Schöpfungen, die den Gebieten der Literatur (inkl. Sprachwerke, einschließlich Computerprogramme), der Tonkunst, der bildenden Künste oder der Filmkunst zuordenbar sind.
Hi!
Hier ist der ausgearbeitete Fragenkatalog der Mediengestalter. Vielleicht sind einige der fehlenden Fragen dabei.
lg, Gabi
Unter “webgerecht” versteht man die Aufbereitung von Texten so dass diese auf dem Bildschirm “lesefreundlich” strukturiert sind. Das erreichst Du mit folgenden Maßnahmen:
Hab ich was vergessen?
Die durchschnittliche Monitor-Auflösung beim Besucher.
Derzeitiger Standard 1024 x 768 Pixel, daher unsere Layoutgröße von 960 x 560 Pixel.
Wer wirklich die allermeisten Besucher glücklich machen möchte, berücksichtigt immer noch User mit einer Bildschirmauflösung von 800 x 600 Pixel (ca. 3% der User) und arbeitet mit einer Layoutgröße von 760 x 420 Pixel.
Unter Zeilenabstand versteht man den Abstand zwischen zwei direkt untereinander gelegenen Zeilen eines Textes, gemessen von Grundlinie zu Grundlinie.
Standardmäßig ist dieser 20% höher als die Schrifthöhe, also z.B. bei einer Schrift von 10 Punkt ist der Zeilenabstand üblicherweise 12 Punkt. In der Sprache der Typographen nennt man das, einen Text von “10 auf 12 Punkt” zu setzen. Komprimiert (Fachsprache “kompress“) wäre der Zeilenabstand “10 auf 10 Punkt“.
…zum ausdrucken wenn ihr wollt stelle ich die gerne zusammen
(nachdem mir sabine meine fragen so toll beantwortet hat!)
Liebe Leute,
meine ausgearbeiteten Antworten sind jetzt in der Kategorie “Fragen WebDesign” online, und ich hoffe es hilft euch bei der Vorbereitung auf die Prüfung bzw. bei der Wiederholung des Lernstoffs.
ACHTUNG:
Alle Angaben ohne Gewähr – ich habe die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet, aber sollte mir doch ein Fehler unterlaufen sein, etwas Wichtiges fehlen oder sonst etwas verbesserungswürdig sein: Gebt mir Feedback, damit ich meine Artikel aktualisieren kann (ich übernehme das gerne, denn ansonsten haben wir vermutlich viele unübersichtliche Einzelposts).
LG und viel Spaß beim Lesen/Lernen,
Sabine
hab soeben vernommen, dass du viele viele fragen ausgearbeitet hast
und ins netz stellen möchtest. unter anderem auch die, die ich jetzt reinstellen wollte…
wie verhalten wir uns jetzt?
soll ich dir einen blumenstrauss schicken
oder sollen wir uns die arbeit teilen?
ps. ich hab die fragen 11-20 vorbereitet.
lieben gruss –> ephi