(*) Prüfungsfragen 32 – 38 (Recht) – Danke elizzza!

35. Was versteht man unter dem “Recht auf das eigene Bild” und wo ist es geregelt?

Das “Recht auf das eigene Bild” ist im Urheberrecht als “verwandtes Schutzrecht” geregelt.

Es regelt den Schutz einer Person vor ungewollter Veröffentlichung seines eigenen Bildes. Die Veröffentlichung ist nicht grundsätzlich untersagt, sondern maßgeblich ist dabei der Zusammenhang (also Herabwürdigung einer Person durch das Bild oder negativer Kontext).

Im Zweifelsfall also immer die Zustimmung der/des Abgebildeten einholen!

36. Welche Impressums-/Offenlegungspflichten gibt es für Websites/Newsletter?

Die “Impressumspflicht” des Website-Betreibers (Informationspflicht) ist im E-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt. Sie ist davon abhängig, ob das ECG auf eine Website anwendbar ist, d.h. ob es sich bei der Website um einen im weitesten Sinn kommerziellen Dienst handelt. Auch Newsletter fallen unter diese Impressumspflicht.

Was ist ein “kommerzieller Dienst”?

Darunter fallen nicht nur Websites, über die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, sondern auch solche Websites, die nur dafür werben. Es genügt dafür eine Gewinnerzielungsabsicht im weitesten Sinne.

Auch Leistungen, die vorerst unentgeltlich in Anspruch genommen werden können, bei Weiterbezug aber bezahlt werden müssen, machen eine Website zu einer kommerziellen. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Entgelt von den Benutzern bezahlt wird oder von einem Dritten, z.B. einem Sponsor. Wird der gesamte Betrieb durch Werbung finanziert, wie etwa bei Suchmaschinen, liegt jedenfalls ein kommerzieller Dienst vor.

Pflichtangaben im Impressums

  1. seinen Namen oder seine Firma;
  2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
  3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
  4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;
  5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;
  6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;
  7. sofern vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

37) Was ist laut ECG bzgl. Links auf fremde Webseiten zu beachten?

Ein Websitebetreiber ist für Links, die er auf seinen Seiten setzt, nicht verantwortlich, INSOFERN

  • er von einer rechtswidrigen Tätigkeit oder Information keine tatsächliche Kenntnis hat und sich in Bezug auf  Schadenersatzansprüche auch keiner Tatsachen oder Umstände bewusst ist, aus denen eine rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder,
  • sobald er diese Kenntnis oder dieses Bewusstsein erlangt hat, unverzüglich tätig wird, um den elektronischen Verweis zu entfernen.

Ein sogen. “Disclaimer“, also eine ausdrückliche Distanzierung von den Inhalten verlinkter Seiten ist unsinnig, da juristisch wirkungslos.

38) Dürfen Sie selbst fotografieren und die Fotos dem Kunden verkaufen?

Selbst fotografieren JA, Bilder einem Kunden verkaufen, NEIN. Die Fotografie ist ein geschütztes Gewerbe, das eine entsprechende Ausbildung mit Abschluß verlangt.

Was sind die Folgen von Urheberrechtsverletzungen?

Die Folgen können sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein, z.B. Unterlassung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc.

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