35. Was versteht man unter dem “Recht auf das eigene Bild” und wo ist es geregelt?
Das “Recht auf das eigene Bild” ist im Urheberrecht als “verwandtes Schutzrecht” geregelt.
Es regelt den Schutz einer Person vor ungewollter Veröffentlichung seines eigenen Bildes. Die Veröffentlichung ist nicht grundsätzlich untersagt, sondern maßgeblich ist dabei der Zusammenhang (also Herabwürdigung einer Person durch das Bild oder negativer Kontext).
Im Zweifelsfall also immer die Zustimmung der/des Abgebildeten einholen!
36. Welche Impressums-/Offenlegungspflichten gibt es für Websites/Newsletter?
Die “Impressumspflicht” des Website-Betreibers (Informationspflicht) ist im E-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt. Sie ist davon abhängig, ob das ECG auf eine Website anwendbar ist, d.h. ob es sich bei der Website um einen im weitesten Sinn kommerziellen Dienst handelt. Auch Newsletter fallen unter diese Impressumspflicht.
Darunter fallen nicht nur Websites, über die Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden, sondern auch solche Websites, die nur dafür werben. Es genügt dafür eine Gewinnerzielungsabsicht im weitesten Sinne.
Auch Leistungen, die vorerst unentgeltlich in Anspruch genommen werden können, bei Weiterbezug aber bezahlt werden müssen, machen eine Website zu einer kommerziellen. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Entgelt von den Benutzern bezahlt wird oder von einem Dritten, z.B. einem Sponsor. Wird der gesamte Betrieb durch Werbung finanziert, wie etwa bei Suchmaschinen, liegt jedenfalls ein kommerzieller Dienst vor.
37) Was ist laut ECG bzgl. Links auf fremde Webseiten zu beachten?
Ein Websitebetreiber ist für Links, die er auf seinen Seiten setzt, nicht verantwortlich, INSOFERN
Ein sogen. “Disclaimer“, also eine ausdrückliche Distanzierung von den Inhalten verlinkter Seiten ist unsinnig, da juristisch wirkungslos.
38) Dürfen Sie selbst fotografieren und die Fotos dem Kunden verkaufen?
Selbst fotografieren JA, Bilder einem Kunden verkaufen, NEIN. Die Fotografie ist ein geschütztes Gewerbe, das eine entsprechende Ausbildung mit Abschluß verlangt.
Was sind die Folgen von Urheberrechtsverletzungen?
Die Folgen können sowohl zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Natur sein, z.B. Unterlassung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung etc.